Die Verwendung der UID durch Dritte ist nur zulässig, wenn die UID im UID-Register publiziert ist oder die betroffene UID-Einheit ihre Einwilligung gegeben hat.
Die UID-Stellen sind für den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Führung und Verwendung der UID-Daten verantwortlich.
Das BFS trifft die notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen, um den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Führung und Verwendung des UID-Registers zu gewährleisten.
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