Die Änderung der Handelsregisternummer ist für jeden Rechtsträger von Amtes wegen direkt im Hauptregister vorzunehmen. Die Eintragung ins Tagesregister ist nicht erforderlich.
Die Änderung der Nummer wird ausschliesslich in elektronischer Form im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Die neue Nummer wird mit dieser Publikation rechtswirksam.
Wird einem Rechtsträger eine neue Nummer zugeteilt und ist dieser Rechtsträger samt Nummer in irgendeiner Form in Einträgen anderer Rechtsträger erwähnt, so müssen diese Einträge spätestens anlässlich der nächsten Mutation von Amtes wegen angepasst werden.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Änderung.
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