Der Bund kann Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Bewahrung des kulturellen Erbes unterstützen, insbesondere durch Finanzhilfen an die Betriebs- und Projektkosten. Er kann bei Ausstellungen von gesamtschweizerischer Bedeutung Beiträge an die Versicherungsprämien für Leihgaben leisten.
Der Bund unterstützt nur Museen und Sammlungen, die über ein Sammlungskonzept verfügen.
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