Das Personal der Stiftung und die Mitglieder der Geschäftsleitung werden privatrechtlich angestellt.
Die Stiftung berücksichtigt bei ihrer Personalpolitik die Artikel 4 und 5 BPG1.
Für den Lohn der Direktorin oder des Direktors und der übrigen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie für weitere mit diesen Personen vereinbarte Vertragsbedingungen gilt Artikel 6a BPG sinngemäss.
Entlöhnung, Nebenleistungen und weitere Vertragsbedingungen werden im Personalreglement geregelt.
Das Personal der Stiftung ist bei der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) versichert.