Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele der Stiftung fest. Er sorgt dafür, dass der Stiftungsrat vorher angehört wird. Er achtet auf die operative und künstlerische Freiheit der Stiftung.
Er überprüft jährlich die Erreichung der strategischen Ziele gestützt auf den Bericht des Stiftungsrats und allfällige weitere Abklärungen.
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