Das EDI regelt die Ausgestaltung der Filmförderung durch Förderungskonzepte.
Die Förderungskonzepte werden für die einzelnen Förderungsbereiche nach den Artikeln 3–6 sowie für die Auszeichnungen nach Artikel 7 erlassen. Sie umschreiben die Ziele, die erreicht werden sollen, bezeichnen die Förderungsinstrumente und legen die massgeblichen Kriterien fest.
Die Förderungskonzepte werden für eine Gültigkeitsdauer von drei bis fünf Jahren erstellt.
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