Der Bundesrat setzt eine Eidgenössische Filmkommission (Filmkommission) ein, welche die Behörden in allen wichtigen Fragen der Filmkultur, der Filmpolitik und des Vollzugs dieses Gesetzes berät.
Die Filmkommission ist insbesondere anzuhören:
zu den Ausführungsbestimmungen dieses Gesetzes, den Förderungskonzepten und den Verteilplänen;
zur Evaluation der Förderungskonzepte und Förderungsinstrumente;
zu den Ergebnissen der Evaluation der Angebots- und Sprachenvielfalt.
Der Bundesrat bestimmt die Zusammensetzung der Filmkommission. Er ernennt den Präsidenten oder die Präsidentin und die Mitglieder.
Das EDI regelt Organisation und Verfahren. Es kann Ausschüsse der Filmkommission vorsehen und mit bestimmten Aufgaben betrauen.
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