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Bei Zuweisung eines Erhaltungsziels ist der Schutzcharakter (z. B. Charakter versus Struktur) anhand konkreter Objektmerkmale zu begründen.
Erhaltungsziel «a»/A umfasst insbesondere das Erhalten von Vegetation und alten Bauten sowie das Erhalten der Substanz; dazu gehören strenge Schutz‑ und Gestaltungsauflagen, das Verbot neuer Bauzonen, die integrale Erhaltung sämtlicher Bauteile und Freiräume sowie die Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen.
“Die Baugrundstücke Nrn. 90 und 1968 liegen gemäss Publikation der aktuell geltenden Fassung des ISOS (Oktober 2005) in der Umgebungsrichtung VI (U-Ri VI) mit der Benennung "Grünkorridor, Freiraum vor Kapuzinerkloster, stadtauswärtige Öffnung". Das Gebiet ist der Aufnahmekategorie "a" mit dem Erhaltungsziel "a" zugeordnet, wonach die Beschaffenheit als Kulturland oder Freifläche zu erhalten ist. Das bedeutet, dass die für das Ortsbild wesentliche Vegetation und Altbauten zu bewahren und bestehende Beeinträchtigungen zu beseitigen sind (Art. 9 Abs. 4 lit. a VISOS). Für das Erhaltungsziel "a" gelten gemäss den Weisungen des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über das ISOS vom 1. Januar 2020 (WISOS) folgende generellen Erhaltungshinweise: Verbot, Bauzonen auszuscheiden, strenge Gestaltungsvorschriften für standortgebundene Bauten, spezielle Vorschriften für Veränderungen an Altbauten. Als Massnahmen eignen sich gemäss Art. 24 Abs. 2 WISOS namentlich der Erlass von speziellen, an die Umgebung angepasste Zonenvorschriften, wie das Herabsetzen der Überbauungsziffer, die Reduktion der Geschosszahl oder das Einführen einer Grünflächenziffer (lit.”
“Der Klosterort erreicht mit "gewissen" Lagequalitäten (2 von 3 Punkten) und "besonderen" räumlichen sowie "besonderen" architekturhistorischen Qualitäten (je 3 von 3 Punkten) beinahe die höchstmögliche Qualifikation, die das ISOS kennt (vgl. dazu Art. 8 VISOS). Gemäss dem Inventareintrag verdankt der Wallfahrtsort diese hohe Einstufung wesentlich der Klosteranlage insgesamt sowie speziell dem Klosterplatz, der als "grossartig" und "einer der eindrücklichsten Raumschöpfungen des Landes" beschrieben wird. Der Klosterplatz gehört zum Gebiet G 1 (Benediktinerkloster, Barockanlage mit Kollegium und Klosterplatz), für welches das Erhaltungsziel A ("Erhalten der Substanz") gilt. Gemäss Art. 9 Abs. 4 lit. a VISOS bedeutet "Erhalten der Substanz", dass alle Bauten, Anlageteile und Freiräume integral erhalten und bestehende Beeinträchtigungen beseitigt werden.”
Die Vorinstanz durfte das Erhaltungsziel beiziehen; das Bundesgericht verlangte jedoch eine nachträgliche Konsultation der Fachstelle (ARE).
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