Die Behörden des Bundes und der Kantone gewähren sich gegenseitig einfachen und direkten Zugang zu Geobasisdaten.
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Austausches von Geobasisdaten des Bundesrechts.
Der Austausch wird pauschal abgegolten. Bund und Kantone regeln die Modalitäten und die Bemessung der Ausgleichszahlungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag.
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