Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge mit dem Ausland über die Festlegung der Landesgrenze selbstständig abschliessen, sofern diese nur Grenzbereinigungen oder andere geringfügige Gebietsveränderungen betreffen.
Er erlässt Vorschriften über das Verfahren, namentlich über die Mitwirkung der betroffenen Kantone und Gemeinden.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.