Der Bundesrat legt die mittel- und langfristige Planung der amtlichen Vermessung fest.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von mehrjährigen Programmvereinbarungen zwischen der Eidgenössischen Vermessungsdirektion und den zuständigen Stellen der Kantone.
Der Bundesrat kann Vorschriften über den Inhalt und über das Verfahren zum Abschluss der Programmvereinbarungen erlassen.
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