Bund und Kantone finanzieren den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen gemeinsam. Der Bund gewährt den Kantonen Globalbeiträge auf der Grundlage von mehrjährigen Programmvereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport und den Kantonen.
Die Kosten der Eintragung und Nachführung einer Eigentumsbeschränkung trägt die Stelle, die diese beschliesst.
Der Bund finanziert die Ersatzvornahme (Art. 34 Abs. 3). Er fordert beim säumigen Kanton die Kosten ein, die nach Abzug der vereinbarten Globalbeiträge verbleiben.
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