510.620GeoIVFederal Council Ordinance01.07.2008Originalquelle
Geobasisdaten, die eigentümer- oder behördenverbindliche Beschlüsse abbilden, werden so historisiert, dass jeder Rechtszustand mit hinreichender Sicherheit und vertretbarem Aufwand innert nützlicher Frist rekonstruiert werden kann.
Die Methode der Historisierung wird dokumentiert.
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