510.620GeoIVFederal Council Ordinance01.07.2008Originalquelle
Alle Geobasisdaten werden durch Geometadaten beschrieben.
Das Bundesamt für Landestopografie legt die Norm für die Geometadaten der Geobasisdaten fest. Es berücksichtigt dabei den Stand der Technik und die Normierung auf internationaler Ebene.
Eine andere Norm darf nur dann ausschliesslich verwendet werden, wenn eine Verordnung des Bundesrates dies vorsieht.
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