510.620GeoIVFederal Council Ordinance01.07.2008Originalquelle
Die Geometadaten der Geobasisdaten werden durch Suchdienste zugänglich gemacht.
Das Bundesamt für Landestopografie kann für diese Geodienste Vorschriften über die qualitativen und technischen Anforderungen im Hinblick auf eine optimale Vernetzung erlassen. Es berücksichtigt dabei den Stand der Technik und die Normierung auf internationaler Ebene.
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