510.620GeoIVFederal Council Ordinance01.07.2008Originalquelle
Die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes gibt ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest.
Ein Geodatenmodell wird innerhalb des fachgesetzlichen Rahmens bestimmt durch:
die fachlichen Anforderungen;
den Stand der Technik.
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