Die Verwaltungseinheiten der Gruppe Verteidigung beschaffen die Daten für das PSN bei:
- den betreffenden Angehörigen der Armee oder ihrer gesetzlichen Vertretung;
- Dritten;
- den Stellenbewerberinnen und Stellenbewerbern;
- den Angestellten sowie deren direkten Vorgesetzten;
- 1 den zuständigen Verwaltungseinheiten des Bundes und der Kantone aus den militärischen Informationssystemen, dem IPDM und der Datenbank nach Artikel 32a Absatz 1 Buchstabe c WG2.