519.1PVSPAFederal Council Ordinance01.08.2014Originalquelle
Für jeden Einsatz wird eine Einsatzzulage von höchstens 110 Franken pro Tag gewährt.
Sie dient der Abgeltung besonderer Einsatzbedingungen, wie permanenter Verfügbarkeit, Isolation, Klima und Entbehrungen, dem Ausgleich erhöhter Risiken für Leib und Leben sowie dem materiellen Ausgleich für die mit dem Einsatz verbundenen Mehrkosten.
Mit der Einsatzzulage gelten die Ansprüche aus Sonntags-, Nacht- und Schichtarbeit sowie dem Pikettdienst als abgegolten.
Das VBS setzt nach Konsultation des EDA die Höhe der Einsatzzulage fest.
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