519.1PVSPAFederal Council Ordinance01.08.2014Originalquelle
Das Personal ist nach dem Bundesgesetz vom 19. Juni 19921über die Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert.
Das VBS koordiniert im Einvernehmen mit dem EFD den Abschluss allfälliger angemessener Zusatzversicherungen, deren Leistungen für die Risiken Heilungskosten, Invalidität und Tod über diejenigen der Militärversicherung hinausgehen.