Wird im Einsatz persönliches Eigentum einer Person ohne ihr Verschulden beschädigt, gestohlen oder geht es verloren, so kann das VBS eine Entschädigung bis zu 5000 Franken ausrichten, sofern nicht die Militärversicherung, eine private Versicherung oder eine haftpflichtige Drittperson für den Schaden aufkommt.
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