519.1PVSPAFederal Council Ordinance01.08.2014Originalquelle
Das Personal wird mit einem befristeten öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag angestellt.
Das Arbeitsverhältnis von Angestellten des Bundes bleibt während der Einsatzdauer bestehen. Die einsatzbezogenen Vereinbarungen werden in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.