Wer vorsätzlich und unrechtmässig das Kennzeichen oder das Wort «Kulturgüterschild» oder irgendein anderes damit verwechselbares Kennzeichen oder Wort auf Geschäftsschildern, Geschäftspapieren, Waren oder ihren Verpackungen anbringt oder so gekennzeichnete Waren verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Busse bestraft.
Handelt die Täterin oder der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Busse bis zu 5000 Franken.
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