Der Bundesrat kann bestimmte lebenswichtige Güter der Vorratshaltung unterstellen.
Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) schliesst mit den betroffenen Unternehmen einen Vertrag über die Vorratshaltung solcher Güter ab.
Kommt ein Vertrag innert nützlicher Frist nicht zustande, so verfügt das BWL den Vertragsabschluss. Zudem kann der Bundesrat die Einfuhr von Gütern, die der Vorratshaltung unterstellt sind, der Bewilligungspflicht unterstellen.
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