Die Kantone erarbeiten für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich eine interkantonale Rahmenvereinbarung. Darin legen sie insbesondere fest:
- die Grundsätze der interkantonalen Zusammenarbeit;
- die Grundsätze des Lastenausgleichs;
- die zuständigen Organe;
- die Mitwirkung der kantonalen Parlamente bei der Zusammenarbeit mit Lastenausgleich;
- das Beitritts- und Austrittsverfahren;
- das interkantonale Streitbeilegungsverfahren, das für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich zur Anwendung kommt;
- wie weit die Grundsätze der interkantonalen Zusammenarbeit und des Lastenausgleichs im innerkantonalen Verhältnis zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden zu beachten sind.