Der Finanzausgleich soll:
- die kantonale Finanzautonomie stärken;
- die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern;
- die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis erhalten;
- den Kantonen eine minimale Ausstattung mit finanziellen Ressourcen gewährleisten;
- übermässige finanzielle Lasten der Kantone auf Grund ihrer geografisch-topografischen oder soziodemografischen Bedingungen ausgleichen;
- einen angemessenen interkantonalen Lastenausgleich gewährleisten.