641.811SVAVFederal Council Ordinance01.05.2024Originalquelle
Die Kantone rechnen betreffend die pauschal erhobene Abgabe periodisch mit dem BAZG nach dessen Weisungen ab. Am Ende des Rechnungsjahres erstellen sie einen definitiven Abschluss.
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.
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