(Art. 101)
Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
I
Die folgenden Erlasse werden aufgehoben:
- Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 20001
- Verordnung vom 1. September 20002über die Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe für Transporte im Vor- und Nachlauf des unbegleiteten kombinierten Verkehrs
- Verordnung vom 16. Oktober 20003über die Rückerstattung der Schwerverkehrsabgabe für Rohholztransporte
II
Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:
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