Der Verständigungsvereinbarung gleichgestellt ist eine Übereinkunft zwischen der zuständigen Steuerbehörde und dem SIF über die Besteuerung der betroffenen Person in der Schweiz, wenn dadurch ein Verständigungsverfahren vermieden werden kann.
Diese Übereinkunft bedarf der Zustimmung der betroffenen Person.
Mit der Zustimmung verzichtet die betroffene Person auf sämtliche Rechtsmittel im Zusammenhang mit dem in der Übereinkunft geregelten Gegenstand. Sie verpflichtet sich zudem, ergriffene Rechtsmittel umgehend zurückzuziehen.
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