Die ESTV ist für die Durchführung des Verfahrens zur Entlastung von der Verrechnungssteuer zuständig.
Sie regelt die Modalitäten der Geltendmachung des Anspruchs auf Entlastung von der Verrechnungssteuer. Für die elektronische Übermittlung von Rückerstattungsanträgen bestimmt sie die Zustellplattform.
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