Wer vorsätzlich oder fahrlässig, zum eigenen oder zum Vorteil einer andern Person, eine in einem internationalen Abkommen im Steuerbereich vorgesehene Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer zu Unrecht oder in ungerechtfertigtem Umfang erwirkt, wird mit Busse bis zu 30 000 Franken oder, sofern dies einen höheren Betrag ergibt, bis zum Dreifachen des unrechtmässigen Vorteils bestraft.
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