Das Gesuch um Durchführung eines Verständigungsverfahrens ist beim SIF einzureichen.
Es muss die Anträge und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel enthalten.
Es muss in einer Amtssprache oder auf Englisch verfasst sein.
Genügt es diesen Anforderungen nicht, oder lassen die Anträge oder die Begründung die nötige Klarheit vermissen, so fordert das SIF die gesuchstellende Person auf, die Mängel zu beheben.
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