725.116.21MinVVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Die Kosten für die Ermittlung der Immissionen nach Artikel 27 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 19851werden gemäss dem Anteil vergütet, den der Strassenverkehr auf den Nationalstrassen an der Luftverunreinigung hat.
Das ASTRA kann mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abschliessen. In der Leistungsvereinbarung können für die vereinbarten Messungen Pauschalen festgelegt werden.