725.116.21MinVVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Zuständig für die Planung und die Umsetzung der Agglomerationsprogramme sind die Trägerschaften. Sie sind insbesondere verantwortlich für die technische Zweckmässigkeit und Richtigkeit der einzelnen Programmteile.
Die Trägerschaft gewährleistet die Verbindlichkeit des Agglomerationsprogrammes und sorgt für dessen koordinierte Umsetzung.
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