725.116.21MinVVFederal Council Ordinance01.01.2008Originalquelle
Kantone ohne Nationalstrassen sind Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.
Der Anteil für Beiträge an Kantone ohne Nationalstrassen wird wie folgt verteilt:
60 Prozent nach den Strassenlängen der Kantone;
40 Prozent nach den Strassenlasten der Kantone.
Für die Festlegung der Strassenlängen und der Strassenlasten gelten die Artikel 29 und 30. Die Berechnung der Anteile der Kantone nach Absatz 2 Buchstabe b erfolgt nach dem Modell in Anhang 5.
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