725.116.22MinLVFederal Council Ordinance01.08.2011Originalquelle
Nicht als Kosten einer Massnahme anrechenbar sind insbesondere:
Gebühren und andere Abgaben an Behörden;
Kosten der Beschaffung und Verzinsung von Kapital.
Der Gesuchsteller muss die Kosten belegen. Fallen für wiederkehrende Massnahmen jeweils ungefähr gleich hohe Kosten an, so können die anrechenbaren Kosten aufgrund von Erfahrungswerten bestimmt werden.
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