725.116.22MinLVFederal Council Ordinance01.08.2011Originalquelle
Das Beitragsgesuch ist mittels eines Gesuchsformulars beim BAZL einzureichen. Das BAZL stellt das Gesuchsformular zur Verfügung.
Das Beitragsgesuch muss die folgenden Angaben enthalten:
Name und Adresse oder Firmenbezeichnung und Sitz des Gesuchstellers;
Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers;
Beschreibung der Massnahme und deren Wirksamkeit;
Beschreibung des Eigeninteresses des Gesuchstellers in Bezug auf die Umsetzung der Massnahme;
Höhe des beantragten Beitrags;
detaillierte Zusammenstellung der Kosten;
Nachweis der Eigenleistungen und Fremdleistungen;
weitere Finanzierungsquellen sowie Leistungen Dritter;
Beginn und Abschluss der Massnahme;
bei Gesuchstellern, die ihren Sitz oder Wohnsitz im Ausland haben: eine dem schweizerischen Handelsregisterauszug gleichwertige Urkunde;
bei Vereinen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: die Beilage der Statuten;
Auszug aus dem Betreibungsregister;
Unterschrift des Gesuchstellers.
Das BAZL kann weitere Unterlagen anfordern.
Das Gesuch ist spätestens am 30. November für das nachfolgende Jahr einzureichen. Sind Beiträge für mehrjährige Massnahmen nach Artikel 7 Absatz 3 bereits festgelegt, so müssen sie nicht jährlich beantragt werden.
Wird eine Massnahme, für die bereits ein Beitrag beantragt oder zugesprochen wurde, wesentlich geändert, so sind die Änderungen dem BAZL mitzuteilen.
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