Zurück zum Gesetz

Art. 9e

734.25VPeAFederal Council Ordinance01.03.2000Originalquelle

Die Behörde, welche die Plangenehmigung erlässt, informiert das Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) über den Abschluss eines Plangenehmigungsverfahrens durch Zustellung der Plangenehmigungsverfügung und der vom swisstopo benötigten Pläne.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.