734.722WResVFederal Council Ordinance15.02.2023Originalquelle
Die ergänzende Reserve wird zusätzlich zu den Reservekraftwerken mit den Betreibern von Notstromgruppen gebildet, mit deren Aggregatoren sich das BFE im Hinblick auf eine Teilnahme an der Reserve ab dem 15. Februar 2023 geeinigt hat.
Zur Erreichung der Leistung nach Artikel 6 Absatz 1 können weitere Betreiber von Notstromgruppen und ab dem 1. Januar 2024 auch Betreiber von WKK-Anlagen in die ergänzende Reserve aufgenommen werden. Die Netzgesellschaft führt die dafür erforderlichen Ausschreibungen durch.