734.722WResVFederal Council Ordinance15.02.2023Originalquelle
Die ElCom überwacht die Errichtung und die Vorhaltung der Wasserkraftreserve, die Verfügbarkeit und Bereitschaft der Anlagen in der ergänzenden Reserve, die übrige Umsetzung der Stromreserve und den Vollzug durch die Netzgesellschaft.
Sie trifft nötigenfalls Anordnungen. Vorbehalten bleiben die Aufgaben des UVEK und des BFE.
Sie überwacht die Versorgungssituation und unterstützt die Netzgesellschaft dabei zu beobachten, wie sich die Energievorräte in den Reserveteilen entwickeln.
Sie orientiert das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und die Kantone, wenn sich ein möglicher Reserveabruf abzeichnet, um eine Abstimmung mit Massnahmen nach dem LVG1und mit kantonalen Massnahmen zu ermöglichen.
Ist absehbar, dass die Wasserkraftreserve im Zeitraum, für den sie gebildet wurde, nicht mehr benötigt wird, so ordnet die ElCom deren vorzeitige Auflösung an.