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Art. 116a

741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle

Fahrzeuge der Klassen M1und N1müssen bezüglich der Recyclingfähigkeit der Richtlinie 2005/64/EG entsprechen. Ausgenommen sind Fahrzeuge eines Typs mit einer EG-Kleinserien-Typengenehmigung oder von dem jährlich nicht mehr als 100 Stück hergestellt werden.

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