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Art. 222n

741.41VTSFederal Council Ordinance01.10.1995Originalquelle

Die Bestimmungen von Artikel 95 Absatz 2 über die zulässigen Achslasten von Motorwagen gelten für Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 1997 erstmals in Verkehr gesetzt wurden, ab dem 1. Januar 2023.

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