Projekte
Neuer Chat
Korpus
Grid
Playbook
Dokumente
Verlauf
Sprache: DE
Hilfezentrum
A
Einstellungen
Loading source…
Kommentare: Art. 10 | Omnilex
Law
/
ISUV · Verordnung über das Informationssystem Strassenverkehrsunfälle
Art. 10
Art. 9
Art. 11
Zurück zum Gesetz
Art. 10
741.57
ISUV
Federal Council Ordinance
01.01.2019
Originalquelle
Das Auswertungssystem enthält folgende Daten zu Strassenverkehrsunfällen:
Daten der am Unfall beteiligten Personen und Fahrzeuge nach Artikel 4 Buchstaben a und b in pseudonymisierter oder anonymisierter Form;
Daten zum Unfallort, zum Unfalltyp und zu den Unfallursachen nach Artikel 4 Buchstaben c und d;
die im Erfassungssystem aufgenommenen Unfallskizzen nach Artikel 4 Buchstabe e.
Die Daten werden nach Artikel 6 aus dem Erfassungssystem übernommen.
Die PIN IVZ-Personen und die Stammnummer sind bei der Datenbearbeitung im Auswertungssystem nicht sichtbar.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.
Art. 9
Art. 11