741.57ISUVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten im Erfassungssystem ist diejenige Behörde verantwortlich, welche die Daten erfasst oder übermittelt. Stellt eine Behörde unvollständige oder fehlerhafte Daten fest, so veranlasst sie deren Berichtigung.
Das ASTRA kontrolliert die Daten im Auswertungssystem auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Daten veranlasst es deren Berichtigung.
0 commentaries
No commentaries are available for this article yet.