741.58IVZVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Das ASTRA veröffentlicht jährlich:
eine Statistik über die Fahrberechtigungen;
eine Statistik über die Administrativmassnahmen.
Es erstellt jährlich ein Verzeichnis der bewilligten Werkstätten und der zugehörigen Werkstattkarten. Im Verzeichnis aufgeführt sind die zum Einbau, zur Nachprüfung und zur Reparatur von Fahrtschreibern zugelassenen Werkstätten nach Artikel 101 der Verordnung vom 19. Juni 19951über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge.
Das BFS veröffentlicht die Fahrzeugstatistik nach Artikel 127 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19762.
Das ASTRA führt ein öffentliches Verzeichnis der im IVZ-Fahrzeuge enthaltenen Sachdaten. Im Verzeichnis können auch Kontaktdaten von Importeuren und Typengenehmigungsinhabern veröffentlicht werden, sofern diese der Veröffentlichung zustimmen.3