741.58IVZVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Das ASTRA stellt dem Schadenzentrum VBS die Daten des IVZ-Fahrzeuge, die das Schadenzentrum VBS zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben benötigt, gestützt auf eine Leistungs- und Datenschutzvereinbarung zur Verfügung.
Das ASTRA kann Behörden, Organisationen und Privaten Fahrzeughalter-, Fahrberechtigungs- und Sachdaten aus dem IVZ zur Verfügung stellen. Davon ausgenommen sind besonders schützenswerte Personendaten. Es schliesst dafür Leistungs- und Datenschutzvereinbarungen ab. Darin kann es Zugriffsberechtigungen auf das IVZ-Auswertung erteilen.
Auf eine entsprechende Vereinbarung kann verzichtet werden, wenn ausschliesslich anonymisierte Daten oder Sachdaten zur Verfügung gestellt werden.
Das ASTRA kann anonymisierte Daten oder Sachdaten auch der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Die Bekanntgabe von Daten zu Statistik- oder Forschungszwecken richtet sich nach dem DSG und der Datenschutzverordnung vom 31. August 20221sowie nach dem BStatG2und der Bundesstatistikverordnung vom 30. April 20253.4