741.58IVZVFederal Council Ordinance01.01.2019Originalquelle
Nach der Ausserverkehrsetzung eines Fahrzeugs ist der zugehörige Datensatz im IVZ-Fahrzeuge entsprechend zu kennzeichnen.
Verzichtet eine Person auf eine Fahrberechtigung oder meldet die zuständige Behörde den Tod einer Person, so ist der zugehörige Datensatz im IVZ-Personen entsprechend zu kennzeichnen.
Nach Ablauf einer Fahrtschreiberkarte ist der zugehörige Datensatz im IVZ-Personen entsprechend zu kennzeichnen.
Verzichtet eine Person oder ein Unternehmen auf eine Fahrtschreiberkarte oder meldet die zuständige Behörde die Auflösung eines Unternehmens, so ist der zugehörige Datensatz im IVZ-Personen entsprechend zu kennzeichnen.
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