742.120KPFVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Vor grösseren Investitionen in den Substanzerhalt von Strecken, die vorwiegend dem regionalen Personenverkehr dienen, beauftragt das BAV die betroffenen Unternehmen, unter Einbezug der betroffenen Kantone und Planungsregionen Alternativen zu prüfen, die ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
Massgeblich sind insbesondere:
die Kosten und Erlöse der Infrastruktur;
die Kosten und Erlöse des Verkehrs;
die Kriterien nach Artikel 31a Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20091(PBG);
die Auslastung der Linien während den Hauptverkehrszeiten;
die Auswirkungen auf die Qualität der Erschliessung im Personenverkehr und im Gütertransport2.