742.120KPFVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Ergeben sich während der Geltungsdauer einer Leistungsvereinbarung ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Infrastrukturbetreiberin wesentliche Abweichungen von den zugrunde gelegten Annahmen, so nehmen die Vertragsparteien Verhandlungen zur Anpassung der Leistungsvereinbarung auf.
Im Rahmen des Budgetprozesses des Bundes sind innerhalb einer Leistungsvereinbarung Verschiebungen zwischen Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträgen möglich. Wird in diesem Rahmen eine Kürzung des Zahlungsrahmens beschlossen, so überprüft das BAV in Abstimmung mit den Infrastrukturbetreiberinnen die Leistungsvereinbarungen auf ihre Erfüllbarkeit.
Änderungen der Leistungsvereinbarung sind schriftlich festzulegen.
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