742.120KPFVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Die Leistungsvereinbarungen, die Netzzustandsberichte sowie die Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen und Erstellergesellschaften sind öffentlich.
Das BAV macht diese Unterlagen in geeigneter Form zugänglich. Es koordiniert sich mit der Trassenvergabestelle hinsichtlich der Veröffentlichung der Investitionspläne der Infrastrukturbetreiberinnen.1
Es kann die Dokumente und Unterlagen nach den Artikeln 27 und 31 veröffentlichen.
Footnotes
Zweiter Satz eingefügt durch Ziff. I 3 der OBI-Verordnung vom 13. Mai 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 1915). ↩
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