742.120KPFVFederal Council Ordinance01.01.2016Originalquelle
Das BAV steuert die Infrastrukturfinanzierung.
Der Steuerungsprozess umfasst insbesondere:
die Planung der zu erbringenden Leistungen und zu vereinbarenden Ziele sowie die Verhandlung mit den Infrastrukturbetreiberinnen oder den mit der Umsetzung der Massnahmen betrauten Dritten (Erstellergesellschaften);
die regelmässige Überprüfung der Leistungserbringung und Zielerreichung der Infrastrukturbetreiberinnen und Erstellergesellschaften (Monitoring);
die Verfügung angemessener technischer, finanzieller oder organisatorischer Massnahmen, wenn die Zielerreichung gefährdet ist;
gegebenenfalls die Anpassung der zu erbringenden Leistungen oder der vereinbarten Zielvorgaben oder die Änderung der Finanzierungsvereinbarung.
Das BAV legt im Einzelfall die Fristen für die Phasen des Prozesses fest und teilt sie den Infrastrukturbetreiberinnen, den Erstellergesellschaften und weiteren für die Planung verantwortlichen Stellen (Art. 15 Abs. 2) frühzeitig mit.
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